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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Es muß als auffallende Sorglosigkeit im Verkehr mit den Behörden angesehen werden, wenn eine Abgabenerklärung, die sich in einer Auflistung steuerrechtlich relevanter Vorgänge erschöpft, nicht auf ihre Vollständigkeit geprüft und offenbar "blind" unterfertigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160167.X04Im RIS seit
20.11.2000