RS Vwgh 1994/11/4 92/16/0167

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Veröffentlicht am 04.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §308 Abs1;
GebG 1957 §3 Abs4 idF 1981/048;

Rechtssatz

Es muß als auffallende Sorglosigkeit im Verkehr mit den Behörden angesehen werden, wenn eine Abgabenerklärung, die sich in einer Auflistung steuerrechtlich relevanter Vorgänge erschöpft, nicht auf ihre Vollständigkeit geprüft und offenbar "blind" unterfertigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160167.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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