RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

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Veröffentlicht am 04.11.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Eine freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG liegt nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt (Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160030.X03

Im RIS seit

22.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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