Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 3Stammrechtssatz
Bei aleatorischen Verträgen kann eine Schenkung nur dann angenommen werden, wenn nach der Sachlage für den einen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Vermögensverminderung eintreten muß und diese Folgen von den Vertragsteilen gewollt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160030.X02Im RIS seit
22.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.03.2011