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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1267;Rechtssatz
Es ist auch die Teilnahme eines Spielers an der zweiten Stufe der Brieflotterie als Glücksgeschäft anzusehen, in welchem Fall kein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand erfüllt ist (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß II/2, 62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160030.X05Im RIS seit
22.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.03.2011