RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

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Veröffentlicht am 04.11.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1267;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Es ist auch die Teilnahme eines Spielers an der zweiten Stufe der Brieflotterie als Glücksgeschäft anzusehen, in welchem Fall kein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand erfüllt ist (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß II/2, 62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160030.X05

Im RIS seit

22.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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