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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §20;Rechtssatz
Rechtsvoraussetzung für die Heranziehung des Haftungspflichtigen ist, daß Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner nicht hereingebracht werden können (Hinweis E 21.5.1992, 91/17/0044; E 25.6.1990, 89/15/0067, wobei im letzteren Erkenntnis ausdrücklich darauf verwiesen wurde, daß die Geltendmachung einer Vermögenslosigkeit bzw Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160169.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.01.2010