Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/04/0024 B 28. April 1992 RS 1 (daher: der Schutz des Eigentums, der Gesundheit und vor unzumutbaren Belästigungen sind keine vor dem VwGH verfolgbaren Rechte)Stammrechtssatz
In einem Verfahren zur Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 12 LRG-K ist - wie sich aus dem in § 12 Abs 10 LRG-K enthaltenen Verweis auf die Verfahrensbestimmung des § 4 Abs 3 legcit ergibt - dem Nachbarn das subjektiv-öffentliche Recht eingeräumt, durch bewilligte Sanierungsmaßnahmen nicht infolge Überschreitung der sich aus § 12 legcit ergebenden Emissionsgrenzwerte beeinträchtigt zu werden (Hinweis B 30.10.1990, 90/04/0138).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040011.X04Im RIS seit
27.02.2002