RS Vwgh 1994/11/9 93/13/0089

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z2;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/13/0090

Rechtssatz

Eine Unaufmerksamkeit bei der Datierung einer Übernahmsbestätigung durch die Angestellte des Steuerberaters ist nicht als "nicht verschuldet" anzusehen. Anders als nach § 46 Abs 1 VwGG schließt ein minderer Grad des Versehens ein Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG nicht aus (Hinweis E 22.5.1990, 90/14/0067, 0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130089.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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