RS Vwgh 1994/11/9 92/13/0305

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22 Abs1;
EStG 1972 §11 Abs6;
EStG 1972 §11 Abs7;

Rechtssatz

Eine kurz vor dem Bilanzstichtag getätigte und kurz danach wieder entnommene Einlage kann den Eintritt der Rechtsfolgen des § 11 Abs 6 und 7 EStG 1972 hindern, wenn es dem Abgabepflichtigen gelingt, beachtliche außersteuerliche Gründe für die Erforderlichkeit der Einlage, wie etwa unabweisliche Liquidätsbedürfnisse des Betriebes, darzutun (Hinweis E 23.2.1979, 951/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130305.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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