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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Enthält der erstbehördliche Bescheid eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, kann das Fehlen eines solchen nicht als nach § 13 Abs 3 AVG behebbares Formgebrechen gelten (Hinweis E 13.10.1993, 93/02/0212, 0213). Daran vermögen auch allfällige spätere, von behördlichen Organwaltern erteilte (unrichtige) Rechtsauskünfte nichts zu ändern (Hinweis E 16.10.1986, 86/08/0157).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030279.X03Im RIS seit
20.11.2000