RS Vwgh 1994/11/9 94/13/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1994
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28 Abs3;
EStG 1988 §28 Abs5;
MRG §20;
MRG §45;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind im Fall der Rechtsnachfolge auf Grund eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes die iSd Bestimmungen des § 28 Abs 3 EStG 1972 steuerfrei gebildeten Beträge nachzuversteuern, unabhängig davon, ob die Mittel, die die Mietzinsreserve bilden, noch tatsächlich vorhanden sind oder nicht. Dabei ist auch nicht maßgeblich, daß die Erhaltungsbeiträge an den Käufer übergeben werden (Hinweis E 21.12.1993, 90/14/0258). Nicht anders zu beurteilen ist die Rechtslage nach der (mit § 28 Abs 3 EStG 1972 vergleichbaren) Bestimmung des § 28 Abs 5 EStG 1988, in dessen Z 5 die Fortführung der steuerfreien Beträge für den Fall des Erwerbes von Todes wegen ausdrücklich vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130213.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten