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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1972 §28 Abs3;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind im Fall der Rechtsnachfolge auf Grund eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes die iSd Bestimmungen des § 28 Abs 3 EStG 1972 steuerfrei gebildeten Beträge nachzuversteuern, unabhängig davon, ob die Mittel, die die Mietzinsreserve bilden, noch tatsächlich vorhanden sind oder nicht. Dabei ist auch nicht maßgeblich, daß die Erhaltungsbeiträge an den Käufer übergeben werden (Hinweis E 21.12.1993, 90/14/0258). Nicht anders zu beurteilen ist die Rechtslage nach der (mit § 28 Abs 3 EStG 1972 vergleichbaren) Bestimmung des § 28 Abs 5 EStG 1988, in dessen Z 5 die Fortführung der steuerfreien Beträge für den Fall des Erwerbes von Todes wegen ausdrücklich vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130213.X01Im RIS seit
11.07.2001