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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Rechtssatz
Ein Abrechnungsbescheid iSd § 216 BAO hat nicht nur die Aussage zu enthalten, daß die Zahlungsverpflichtung bei bestimmten Abgaben erloschen ist; vielmehr muß zusätzlich Klarheit geschaffen werden, durch welche Verrechnungsvorgänge bzw Tilgungstatbestände dies bewirkt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130221.X02Im RIS seit
11.07.2001