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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0113Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 9Stammrechtssatz
Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung fremder Rechte steht der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung noch nicht entgegen; vielmehr müsste sich eine solche Beeinträchtigung, um sich auf den Inhalt des das Bewilligungsverfahren abschließenden Bescheides auswirken zu können, nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einwandfrei erwarten lassen (Hinweis E vom 16.11.1986, 86/07/0004, E 14.6.1983, 83/07/0026, E 8.6.1982, 82/07/0006, E 13.12.1979, 1119/78 u.a.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070112.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009