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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1855/79 E 22. Juni 1981 VwSlg 10495 A/1981 RS 1Stammrechtssatz
Von einer Partei, die behauptet, daß die ihr zugewiesene Abfindung ihr nicht mehr den gleichen Betriebserfolg wie vor der Zusammenlegung ermögliche, muß verlangt werden, daß sie den Nachweis dafür erbringt, welche Erschwernis sie nunmehr auf sich zu nehmen hat, welche Einbußen sie erleidet und in welchem Maße der Betriebserfolg nach der Zusammenlegung geringer sei als jener, der vor der Zusammenlegung erzielt wurde (Hinweis auf E vom 28. Oktober 1976, Zl. 1970/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070030.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2011