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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit; Zurückweisung des Individualantrags auf Prüfung des Erlasses des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 10.7.1989, Z36145/67-I/10/89Rechtssatz
Es ist offenkundig, daß der an die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien und die Pädagogischen Institute gerichtete Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport - in dem über die Fertigstellung des Medienpaketes "Materialien zur Sexualerziehung-Partnerschaft: Liebe mit Verantwortung", über den Anlaß für die Erarbeitung und den Werdegang dieses Paketes sowie über den Inhalt, die Bereitstellung und die Modalität der Anforderung dieser Materialien berichtet und um Unterstützung der Fortbildungsprogramme (: Lehrerfortbildungsveranstaltungen zu den Themen der Sexualerziehung) ersucht wird - vom Zweck und Inhalt her keinesfalls die Antragsteller zu Normadressaten hat und darum auch nicht in ihre Rechtssphäre iSd Art139 Abs1 letzter Satz B-VG unmittelbar eingreifen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V167.1990Dokumentnummer
JFR_10099389_90V00167_01