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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
In welchem Verhältnis die Fremdmittel zu den Eigenmitteln bei Anschaffung der Einkunftsquelle (hier eines Appartementhauses zur Vermietung) stehen, ist nicht von Bedeutung, weil es lediglich auf die absolute Höhe der Fremdmittel und die sich daraus ergebende Unfinanzierbarkeit der Zinsenlast aus der angeblichen Einkunftsquelle ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140083.X03Im RIS seit
20.11.2000