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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
EO §183;Rechtssatz
Unter Absonderung sind alle wie immer gearteten rechtlichen Lösungen der bisherigen Bindung der Anteilsrechte von einer Stammsitzliegenschaft zu verstehen. Diese umfassende Bedeutung des Begriffes "Absonderung" beinhaltet auch den Zuschlag in einem Exekutionsverfahren (Hinweis Lang, Tiroler Agrarrecht II, 168 f; E 18.3.1994, 93/07/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070067.X01Im RIS seit
11.07.2001