RS Vwgh 1994/11/15 94/07/0112

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Veröffentlicht am 15.11.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1;
WRG 1959 §12;
WRG 1959 §13 Abs3;
WRG 1959 §56 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0113

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0019 E 2. Februar 1988 RS 10

Stammrechtssatz

Die Wasserrechtsbehörden haben bei der Beurteilung eines Vorhabens davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die getroffenen Vorschreibungen vom Konsenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass diesen Vorschreibungen möglicherweise nicht entsprochen werden wird (Hinweis auf E 18.11.1986, 86/07/0004, E 18.9.1984, 84/07/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070112.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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