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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Unterstellt man eine Minderung der Belastung durch Schuldzinsen infolge Verringerung des Schuldenstandes aus Mitteln, die nicht von der Einkunftsquelle kommen, so würde sich die Bewirtschaftungsart hiedurch ändern. (Hier Anschaffung eines Appartementhauses und Vermietung desselben)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140083.X01Im RIS seit
20.11.2000