RS Vwgh 1994/11/16 94/01/0365

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Erledigung, deren Inhalt sich im bloßen Verweis auf die Ausführungen einer anderen Erledigung erschöpft, ist eine unverbindliche Aussage, der selbst keine normative Bedeutung zukommt. Mit dem Verweis wird nicht auch der Inhalt der verwiesenen Erledigung zum Inhalt der angefochtenen Erledigung.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verweisung auf frühere Entscheidungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010365.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten