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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Erledigung, deren Inhalt sich im bloßen Verweis auf die Ausführungen einer anderen Erledigung erschöpft, ist eine unverbindliche Aussage, der selbst keine normative Bedeutung zukommt. Mit dem Verweis wird nicht auch der Inhalt der verwiesenen Erledigung zum Inhalt der angefochtenen Erledigung.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verweisung auf frühere Entscheidungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010365.X01Im RIS seit
20.11.2000