RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0197

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Veröffentlicht am 16.11.1994
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0342 E 7. Mai 1986 VwSlg 12135 A/1986 RS 4(hier: Feststellung der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst unzulässig)

Stammrechtssatz

Ein Feststellungsbescheid ist unzulässig, wenn auf Grund der anzuwendenden Rechtslage bereits ein Leistungsbescheid möglich ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120197.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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