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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/12/0215 B 12. Dezember 1988 RS 2(hier: nach Abtretung durch den VfGH)Stammrechtssatz
§ 8 Abs 2 LDG 1984 verpflichtet zwar die für die Stellenbesetzung zuständige Behörde zur Bedachtnahme auf § 26 des Gesetzes und damit zu einem bestimmten objektiven Verhalten, doch räumt diese Bestimmung den sich um den Leiterposten Bewerbenden kein subjektives, vor dem VwGH mit Beschwerde verfolgbares Recht auf Beobachtung dieses Verhaltens ein (vgl. auch B des VwGH vom 16.9.1964, 1184/64, VwSlg 6424 A/1964).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120205.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010