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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag StPO §390aLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §390a StPO (Kostentragung) mangels LegitimationRechtssatz
Die vom Antragsteller als verfassungswidrig erachteten Wirkungen der gerügten Vorschrift könnten ihm gegenüber nicht durch §390a StPO selbst, sondern erst durch einen richterlichen Ausspruch über die Verpflichtung zum Ersatz der Verfahrenskosten eintreten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B297.1990Dokumentnummer
JFR_10099389_90B00297_01