RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0165

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Veröffentlicht am 16.11.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;
PVG 1967 §25 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 25 Abs 4 PVG ist kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, daß mit der Dienstfreistellung eines Personalvertreters eine Verbesserung seiner besoldungsrechtlichen Stellung eintreten sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120165.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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