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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a Abs1;Rechtssatz
Aus § 25 Abs 4 PVG ist kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, daß mit der Dienstfreistellung eines Personalvertreters eine Verbesserung seiner besoldungsrechtlichen Stellung eintreten sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120165.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2011