RS Vwgh 1994/11/16 91/12/0025

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Veröffentlicht am 16.11.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

BDG 1979 §14 Abs3;
PG 1965 §9 Abs1;

Rechtssatz

Liegt der berentete Dienstunfall weit zurück (hier 15 Jahre), ist - neben der Prüfung der Frage, ob Erwerbsunfähigkeit des Beamten im Zeitpunkt seiner Ruhestandsversetzung überhaupt gegeben ist - auch der zeitliche Zusammenhang zu einer allenfalls gegebenen Erwerbsunfähigkeit (im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung des Beamten) zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120025.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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