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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §39 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0194 3 (hier: Kontrolle nach dem NÖ SpielautomatenG kein "besonderer Anlaß")Stammrechtssatz
Die Aufzählung des § 39 Abs 5 RGV läßt einen gewissen Grad der Besonderheit erkennen, sodaß die Subsumtion von Einsätzen nur möglich ist, wenn diese als "aus besonderem Anlaß" erfolgt gewertet werden können (hier: Verkehrsüberwachung kein "besonderer Anlaß").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120326.X02Im RIS seit
20.11.2000