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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob eine wesentliche Sachverhaltsänderung eingetreten ist, ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der in Rechtskraft erwachsenen Entscheidung erfahren hat. Waren für die Abweisung des Bauansuchens zu geringe Abstände von der Nachbargrenze maßgeblich, und weist das neue Bauansuchen wesentlich größere Abstände auf, ist der Einwand des Nachbarn, es liege entschiedene Sache vor, unzutreffend.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060014.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009