Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086Rechtssatz
Ein Schreiben des Rechtsvertreters des Bf an den Dienstgeber, das unter Bezugnahme auf ein psychologisches Gutachten die Mitteilung enthielt, daß sich am subjektiven Zustand des Krankheitsbildes des Bf nichts ändern werde, hinsichtlich der Dauer des Krankenstandes nur allgemeine Ausführungen enthält und das im übrigen zu einem Zeitpunkt ergangen ist, in dem seitens des Bf noch laufend Krankenstandsbestätigungen vorgelegt wurden, kann für sich allein als keine ausreichende Erfüllung der Dienstpflicht des § 51 Abs 1 BDG 1979 angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090367.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011