RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1994
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §95 Abs3;

Rechtssatz

Da sich die Bindungswirkung des § 95 Abs 2 BDG 1979 nur auf die Tatsachenfeststellungen, nicht jedoch auf die disziplinarrechtliche Beurteilung des Vergehens erstreckt, ist die belangte Behörde zur Annahme eines "disziplinären Überhanges" berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090316.X01

Im RIS seit

13.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten