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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086Rechtssatz
Die Dienstpflicht des § 51 Abs 1 BDG 1979 zur unverzüglichen Meldung der Abwesenheit vom Dienst läßt keine Differenzierung dahingehend zu, ob diese Meldung nach Ansicht des Beamten als glaubwürdig eingestuft wird oder nicht. (De Bfr hatte vorgebracht, daß es seitens des Dienstgebers kein richtiges Vorgehen darstellen könne, wenn einerseits einerseits die Krankenstandsbestätigungen "quasi als nicht tauglich für eine Krankenstandsmeldung" angesehen würden und andererseits dann wegen Nichtvorlage solcher Krankenstandsbestätigungen ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090367.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011