RS Vwgh 1994/11/17 94/09/0004

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0193 1

Stammrechtssatz

Die Auffassung, jede Tätigkeit eines Ausländers für einen Inländer stelle ungeachtet ihrer näheren Umstände eine "Beschäftigung" nach dem AuslBG dar, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090004.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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