RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0367

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs1;
BDG 1979 §51 Abs2;
BDG 1979 §94 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086

Rechtssatz

Der erste Satz des § 51 Abs 2 BDG 1979 sieht zwar grundsätzlich eine Verpflichtung zur Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen über den Beginn einer Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Dienstverhinderung erst bei einem Fernbleiben von länger als drei Arbeitstagen vor; durch das im letzten Satzteil alternativ angesprochene Verlangen des Vorgesetzten oder des Leiters der Dienststelle wird aber auch ein individuelles anderweitiges Vorgehen ermöglicht (vgl EBRV BDG 1979, 11 BlgNR 14.GP 88).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090367.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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