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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086Rechtssatz
Der erste Satz des § 51 Abs 2 BDG 1979 sieht zwar grundsätzlich eine Verpflichtung zur Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen über den Beginn einer Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Dienstverhinderung erst bei einem Fernbleiben von länger als drei Arbeitstagen vor; durch das im letzten Satzteil alternativ angesprochene Verlangen des Vorgesetzten oder des Leiters der Dienststelle wird aber auch ein individuelles anderweitiges Vorgehen ermöglicht (vgl EBRV BDG 1979, 11 BlgNR 14.GP 88).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090367.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011