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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ein "gastronomischer Speisenzustellbetrieb" (hier: Pizzeria, mit dem Schwergewicht des Verkaufes über die Gasse) hält sich im Rahmen der Versorgungsbedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung und damit des im Wohngebiet allgemein Üblichen und im Zweifel daher Zulässigen. Ein solcher "gastronomischer Speisenzustellbetrieb" ist daher schon deshalb auch im Mischgebiet gem § 14 Abs 4 Vlbg RPG zulässig, ohne daß gesondert die Frage geprüft werden müßte, ob es sich um einen "nicht störenden Kleinbetrieb" iSd § 14 Abs 4 Vlbg RPG handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060246.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009