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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/06/0078Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/28 90/06/0052 3 (hier ist § 30 Abs 1 Vlbg BauG 1972 betroffen)Stammrechtssatz
Dem Nachbar steht ein Schutzanspruch gegen eine Vermehrung von Belästigungen durch die Vermehrung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen nicht zu
(Hinweis E 23.11.1989, 89/06/0109).
Schlagworte
Baurecht Bauordnungen der LänderNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060207.X05Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009