RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0326

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

Der Frage der "Familienzusammenführung" kommt allenfalls bei Prüfung der Voraussetzungen des § 4 Abs 1 (iZm der im § 4b Abs 1 Z 3 lit a AuslBG enthaltenen Einstufung als vorrangig zu behandelnde Arbeitskraft) Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090326.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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