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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Schreiben eines Bürgermeisters, mit dem eine Bauanzeige unter einer "Auflage" zur Kenntnis genommen wird, kann angesichts seiner Formlosigkeit und des Umstandes, daß es weder als Bescheid überschrieben noch bescheidmäßig gegliedert ist, nicht als Bescheid angesehen werden (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Auflage, S 361 f, S 388 ff; B 19.1.1994, 93/12/0335, 0336).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060262.X02Im RIS seit
03.05.2001