Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/06/0078Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/10/20 93/06/0173 1 (hier sind § 30 Abs 1 Vlbg BauG 1972 und § 14 Abs 3 Vlbg RPG betroffen)Stammrechtssatz
Wohnbauten im "Wohngebiet" dürfen keinesfalls als Quelle der Belästigung verstanden werden (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246 und E 9.6.1994, 92/06/0246). Die von einem Wohnhaus im "Wohngebiet" typischerweise ausgehenden Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060207.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009