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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7Leitsatz
Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages mangels Vorliegen von WiederaufnahmegründenRechtssatz
Vom Einschreiter werden überhaupt keine Umstände iSd §530 Abs1 Z7 ZPO angeführt, er bringt vielmehr neuerlich - wie schon in früher erstatteten Schriftsätzen - verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung von Zinsen vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1586.1989Dokumentnummer
JFR_10099388_89B01586_01