RS Vfgh 1990/6/12 B1586/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1990
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7

Leitsatz

Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages mangels Vorliegen von Wiederaufnahmegründen

Rechtssatz

Vom Einschreiter werden überhaupt keine Umstände iSd §530 Abs1 Z7 ZPO angeführt, er bringt vielmehr neuerlich - wie schon in früher erstatteten Schriftsätzen - verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung von Zinsen vor.

Entscheidungstexte

  • B 1586/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 12.06.1990 B 1586/89

Schlagworte

VfGH / Wiederaufnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1586.1989

Dokumentnummer

JFR_10099388_89B01586_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten