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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BDG 1979 §123;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086Rechtssatz
Der Bestimmung des § 109 Abs 2 BDG 1979 kommt nur für die Zustellung von Schriftstücken im Disziplinarverfahren selbst Bedeutung zu. Daher ist eine (dienstliche) Weisungserteilung nicht dem Rechtsvertreter des Bf im Disziplinarverfahren zuzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090367.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011