Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Wirtschaftskammer ÖsterreichRechtssatz
Der VwGH hält die in Anwendung des § 57a Abs 4 Satz 3 ergangene Beschlußfassung der Landeskammer über die Grundumlagenpflicht beim Gemischtwarenhandel für ausreichend bestimmt. Gegen diese Form der Regelung in Art eines "Verweisungsbeschlusses" (als Alternative zur eigenständigen Regelung) bestehen auch deshalb keine Bedenken, weil jedes Kammermitglied (vgl § 3 Abs 2) ex lege Mitglied der jeweils fachlich zuständigen Fachgruppe (Innung, Gremium) und der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft sowie auch der analogen Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene ist (vgl VfSlg 12175). § 42 Abs 4 sieht für den Streitfall ein Verfahren vor, in dem über die Sektiongruppenzugehörigkeit und Fachgruppenzugehörigkeit entschieden wird.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090167.X06Im RIS seit
20.11.2000