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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Der VwGH hegt keine Bedenken gegen die BausperreV der Gemeindevertretung Möggersdorf 1992 (Hinweis B VfGH 14.6.1994, B 1693/93). Die beabsichtigte Rückwidmung eines Gebietes von Sonderfläche/Hotel in Freifläche/Landwirtschaft erscheint auch nicht von vornherein unsachlich, weil die dieses Grundstück umgebenden Grundflächen ebenfalls die Widmung Freifläche/Landwirtschaft aufweisen und auch die umliegenden Grundstücke nicht bebaut sind, sondern durchgehend landwirtschaftlich genutzt werden, und das Widmungsgebiet optisch deutlich sichtbar vom Ortskern abgehoben, auf einem Hügel liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060162.X01Im RIS seit
03.05.2001