RS Vwgh 1994/11/21 93/10/0141

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Veröffentlicht am 21.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §54;

Rechtssatz

Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein - mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein - schreibt das Gesetz nicht generell vor (Hinweis E 19.9.1987, 87/10/0063).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100141.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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