RS Vwgh 1994/11/21 93/10/0141

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Veröffentlicht am 21.11.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs3;
ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Die Behauptung, eine Hütte diene "heute noch" der forstlichen Bewirtschaftung und widerspreche daher nicht dem Rodungsverbot, kann keine Rechtswidrigkeit eines Bescheides, der die Waldeigenschaft der gesamten Fläche feststellt, aufzeigen, denn diesfalls hätte die Bebauung mit einer - allein der Bewirtschaftung des Waldes dienenden, hiezu unbedingt erforderlichen - Hütte schon mangels Vorliegen einer Rodung nichts an der Waldeigenschaft der betreffenden Fläche geändert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100141.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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