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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §45;Rechtssatz
Ein Erkenntnis des VwGH, mit dem ein in einer Verwaltungsstrafsache ergangener Bescheid gemäß § 42 Abs 2 VwGG aufgehoben wird, kommt niemals einer Einstellung des diesbezüglichen Strafverfahrens gleich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040156.X01Im RIS seit
20.11.2000