Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Mangels vollständiger Sachverhaltsfeststellung kann nicht abschließend beurteilt werden, ob ein Probebetrieb - wie (hier) vom medizinischen Sachverständigen angeregt - möglich ist oder deshalb nicht zugelassen oder vorgeschrieben werden kann, weil nicht klar ist, ob durch technische Maßnahmen gesundheitsgefährdende oder unzumutbare Immissionen hintangehalten werden können (Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0215).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040009.X04Im RIS seit
20.11.2000