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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Den Empfehlungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger kommt hinsichtlich jener Kosten, bis zu denen Sachzuwendungen üblich bzw jener Kosten, die "das bestimmte Maß nicht übersteigen", zwar keine normative Wirkung zu, sie können aber - unter der gerechtfertigten Annahme, daß sie die im Durchschnitt der Betriebe üblichen Aufwendungen wiederspiegeln - als Hilfsmittel dienen, solange keine Umstände hervorkommen, die im Einzelfall die Bestimmung eines anderen als des mitgeteilten Grenzbetrages gebieten würden (Hinweis E 16.6.1976, 1859/75, VwSlg 4991 F/1976, und 15.2.1983, 82/14/0126, 0132).
Schlagworte
Entgelt Begriff Sachbezug Entgelt Begriff Steuerrechtliche BehandlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080249.X05Im RIS seit
11.07.2001