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95/01 ElektrotechnikNorm
ETG 1992 §3;Rechtssatz
Folgende an elektrischen Betriebsmitteln festgestellte Mängel bewirken eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Personen und rechtfertigen daher die Untersagung des Inverkehrbringens nach § 9 Abs 4 Z 2 ETG 1992:
a) Fehlen der Aufschrift: ACHTUNG VERBRÜHUNGSGEFAHR, wenn aus einer Düse des Gerätes Dampf austreten kann;
b) wenn durch mögliches Eindringen von Wasser spannungsführende Teile erreicht werden können;
c) wenn spannungsführende Anschlüsse berührt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040108.X01Im RIS seit
20.11.2000