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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Zur Gewinnung eines medizinisch fundierten Substrats für die Beurteilung, ob von einer gewerblichen Betriebsanlage ausgehende Schallimmissionenen den Nachbarn zumutbar oder unzumutbar sind oder gar eine Gefährdung ihrer Gesundheit befürchten lassen, bedarf es zunächst einer umfassenden, generellen und sachlich fundierten Darstellung der Reaktionen des menschlichen Körpers auf Schallimmissionen verschiedener Intensität - allenfalls unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Schlafs - ; hieraus sind sodann Erkenntnisse über die Auswirkungen der konkreten Schallimmissionen auf die betroffenen Nachbarn abzuleiten.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040129.X02Im RIS seit
20.11.2000