Index
L1 GemeinderechtLeitsatz
Zurückweisung der von einem Rechtsanwalt namens einer Gemeinde erhobenen Beschwerde aufgrund nicht behobenen Mangels hinsichtlich der Beschlußfassung des Gemeinderates über die Beschwerdeerhebung und die Bevollmächtigung des AnwaltsRechtssatz
Ein (bloß interner) nicht als Verordnung kundgemachter Gemeinderatsbeschluß, mit dem Aufgaben des Gemeinderates auf ein aus den Mitgliedern des Stadtrates und den "Fraktionsführern" bestehendes Kollegium übertragen werden, vermag schon wegen der fehlenden Eigenschaft als Verordnung keine Delegierung von Gemeinderatsaufgaben zu bewirken. Daraus folgt, daß der die Beschlußfassung des Gemeinderates über die Erhebung der vorliegenden Beschwerde und die damit im Zusammenhang stehende Bevollmächtigung betreffende Mangel nicht behoben ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Prozeßvollmacht, VfGH / Mängelbehebung Gemeinderecht, GemeinderatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B406.1989Dokumentnummer
JFR_10099382_89B00406_01