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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die im Spruch eines Bescheides gemäß § 3a Abs 1 BAG 1969 getroffene Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs 6 BAG 1969 (nur) unter der in § 2 Abs 5 lit g BAG 1969 enthaltenen Einschränkung bildet eine notwendige Einheit, da der bei Wegfall der (ausschließlich bekämpften) Einschränkung verbleibende Spruchteil ein anderes rechtliches Gewicht erhielte. Da ein untrennbarer Teil eines Bescheides nicht bekämpft werden kann, ist die Beschwerde, die sich nur gegen einen solchen Bescheidteil richtet, wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchOffenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040213.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011