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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §18a Abs2;Rechtssatz
Geht die Behörde von der Berechtigung einer Person zur Selbstversicherung (hier: gemäß § 18a Abs 2 ASVG) aus, obwohl feststeht, daß der in Rede stehende Zeitraum nicht als Beitragszeit (hier: iSd § 225 Abs 1 Z 3 lit b ASVG) anzusehen ist, so ist der Pensionsversicherungsträger schon deshalb in seinen Rechten verletzt, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß für ihn zumindest in Zukunft (durch Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung) durch die mit dem angefochtenen Bescheid eingeräumte Berechtigung zur Selbstversicherung eine Leistungsverpflichtung entstehen könnte.
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080226.X03Im RIS seit
11.07.2001